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   BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 2.05   

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https://dejure.org/2005,15629
BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 2.05 (https://dejure.org/2005,15629)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2005 - 10 C 2.05 (https://dejure.org/2005,15629)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 10 C 2.05 (https://dejure.org/2005,15629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des von einer Gemeinde zu tragenden Anteils an den Kosten eines von einem Wasserverband betriebenen Verbundnetzes; Orientierung an dem Verhältnis der an die Endverbraucher im Abrechnungszeitraum abgegebenen Wasserverkaufsmengen; Einbeziehung der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1984 - 2 A 1440/83
    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 2.05
    Die dort zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. Februar 1984 2 A 1440/83 AgrarR 1985, 58 ff.) betrifft allerdings einen anderen Sachverhalt, nämlich die Heranziehung von Kleineinleitern zu einer Abgabe für eine Abwasseranlage, an die sie nicht angeschlossen waren.
  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 2.05
    Die Einrichtung der Wasserversorgung zählt typischerweise zu den öffentlichen Aufgaben der Gemeinde (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 45, 63 ; 58, 45 ).
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 2.05
    Bei der Zuordnung der örtlichen Wasserversorgung zu den Aufgaben der gemeindlichen Selbstverwaltung ist eine funktionsbezogene Betrachtung geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 BVerwG 3 C 31.03 Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 140 S. 56 ff.).
  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 2.05
    Die Einrichtung der Wasserversorgung zählt typischerweise zu den öffentlichen Aufgaben der Gemeinde (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 45, 63 ; 58, 45 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvL 14/79

    Wasserbeschaffungsverbände

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 2.05
    Die Einrichtung der Wasserversorgung zählt typischerweise zu den öffentlichen Aufgaben der Gemeinde (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 45, 63 ; 58, 45 ).
  • BVerwG, 25.08.1955 - IV C 18.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 2.05
    21 Richtig ist in der Tat zwar, dass die "nur theoretische Möglichkeit", Einrichtungen des Verbandes zu nutzen, nicht ausreichen würde, um einen Vorteil der Gemeinde aus der Verbandstätigkeit anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1955 BVerwG 4 C 18.54 BVerwGE 3, 1 ).
  • BVerwG, 02.12.1964 - IV C 121.63
    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 2.05
    In diesem Fall kann die Gemeinde auf eine Vorteilsziehung allerdings nicht nachträglich verzichten, indem sie wie hier die Klägerin bezüglich der WBV Werpe-Wormbach und Harbecke und der Absicherung ihrer Wasserversorgung über den Anschluss an das Verbundnetz lediglich erklärt, mit der Verbandstätigkeit insoweit nichts mehr zu tun zu haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1964 BVerwG 4 C 121.63 BVerwGE 20, 62 ).
  • BVerwG, 06.01.2005 - 10 B 23.04

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 2.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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